Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Nuilani, Ralf Heller und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Diese kommen auch dann zustande, wenn, anstatt eines ordentlichen Werkvertrages, ein unterschriebener Kostenvoranschlag vorliegt. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang schriftlich widerspricht.

2. Leistungspflichten

2.1. Nuilani erstellt auf Grundlage des vom Auftraggeber erteilten Auftrags ein Multimediaprodukt (Print oder Nonprint) für den Auftraggeber. Im Rahmen des Auftrages besteht für Nuilani Gestaltungsfreiheit. Art und Umfang der konkret zu erbringenden Leistung werden ggf. in der Auftragsbestätigung und dem Pflichtenheft festgehalten.
2.2. Der Auftraggeber hat Nuilani die für die Gestaltung und Programmierung des Auftrags erforderlichen Bestandsdaten und Informationen zur Verfügung zu stellen.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung von Nuilani erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Arbeit. Die Fälligkeit ist 14 Tage nach Rechnungsstellung. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die jeweils gültigen Vergütungssätze von Nuilani jeweils zzgl. MwSt.
3.2. Nuilani ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach beliebigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
3.3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistung nur widerruflich gestattet. Alle vertraglich vereinbarten Eigentums- und Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung Vergütung auf den Auftraggeber über.

4. Urheber und Nutzungsrechte

4.1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Nuilani übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Nuilani unterliegt insoweit keiner Überprüfungspflicht. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt er Nuilani im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4.2. Nuilani überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt Nuilani dem Auftraggeber an der erbrachten Leistung ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Recht diese vertragsgemäß zu nutzen. Der vertraglich bestimmte Zweck ergibt sich im Zweifel aus dem, was in der Auftragsbestätigung und/oder dem Pflichtenheft festgelegt wurde. Soweit Software Gegenstand der Leistung ist gelten die §§ 69 ff. des UrhG.
4.3. Eine weitergehende Nutzung als in 4.1 beschrieben ist unzulässig. Nuilani ist nicht verpflichtet folgende Rechte an den Auftraggeber herauszugeben bzw. zu übertragen:
a) Eigentums- und Verwertungsrechte an dem Quellcode und den Quelldaten sowie die Rechte an lizenzierter Software.
b) Das Recht Unterlizenzen zu erteilen und die Leistung zu vervielfältigen und zu vermieten.
c) Das Recht Entwürfe, Layouts und Reinzeichnungen im Original oder bei der Reproduktion zu verändern.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
4.4. Wünscht der Auftraggeber, die zur Verfügungsstellung dieser Rechte als ganzes oder in Teilen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.5. Nuilani bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
4.6. Nuilani hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Nuilani eine von Nuilani der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.


5. Fremdleistung

5.1. Nuilani ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechung des Auftraggeber zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt Nuilani die hierfür erforderlichen Vollmachten.
5.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Nuilani abgeschlossen werden trägt der Auftraggeber gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

6. Abnahme, Haftung, Gewähleistung

6.1. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei vereinbarte Abnahmetermin aus einem Grund nicht zustande kommt, der vom Auftraggeber zu verantworten ist, gilt die vertragliche Leistung mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.3. Nuilani haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit Kaufrecht Anwendung findet, besteht die Gewährleistung im geschäftlichen Verkehr für 1 Jahr. Die Haftung von Nuilani ist ausgeschlossen für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder durch Eingriffe Dritter oder des Auftraggebers selbst nach der Übergabe entstehen. Nuilani kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistung geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
6.4. Nuilani wird ein zweimaliges Nachbesserungsrecht eingeräumt.

7. Herausgabe von Daten

7.1. Nuilani ist nicht verpflichtet, Quelldaten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Nuilani ihm Quelldaten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2. Gefahr und Kosten des Transports von Quelldaten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.3. Nuilani haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Quelldaten. Die Haftung von Nuilani ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Geheimhaltung, Schlußbestimmungen

8.1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse
zu wahren. Und zwar auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
8.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Nuilani als Gerichtsstand vereinbart.
8.4. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: 02/2023


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